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AGB

Präambel

Mit den AGB soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen Fotograf und Kunden erreicht werden.

 

1. Definitionen und Leistungen

1. Fotografische Arbeit. Der Ausdruck «fotografische Arbeit» bezeichnet das Ergebnis einer vom Fotografen für den Kunden gemäss der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geleisteten Arbeit.

2. Fotograf. Der «Fotograf» ist die für die Leistung der fotografischen Arbeit beauftragte Person.

3. Kunde. Der «Kunde» ist die Person, welche die fotografische Arbeit beim Fotografen bestellt.

4. Parteien. Die « Parteien » sind der Fotograf und der Kunde.

5. Die technische und künstlerische Gestaltung der fotografischen Arbeit liegt im freien Ermessen des Fotografen.

6. Der Fotograf führt die fotografische Arbeit persönlich aus. Er ist jedoch berechtigt, Hilfspersonen seiner Wahl einzusetzen.

2. Übergabe des Bildmaterials

1. Das vom Fotografen aufbereitete Bildmaterial ist den Kunden in folgender Form zu übergeben:

- als JPEG in einer online Gallerie

 

3. Ablieferung von Hochzeitsalben

1. Je nach Auftragslage kann es sein, dass Ihr ein wenig Geduld braucht, bis ich Euer Album erstellt habe. Dazu kommt eine Lieferdauer von mindestens 2 Wochen von meinem Anbieter.

 

4. Bezahlung

1.  Spesen und Reisekosten sind im Preis inbegriffen, sofern nicht anders geregelt.

3. Weiten die Kunden den Umfang der fotografischen Arbeit während der Ausführung aus, beträgt der Stundenansatz des Fotografen CHF 200.-. 

4. Bei einem Auftragswert von mehr als CHF 1000 wird bei Erhalt der Auftragsbestätigung 30 % des vereinbarten Honorars als Anzahlung verrechnet, diese ist innerhalb von 10 Tagen zu begleichen. Ohne fristgerechte Anzahlung besteht kein Anspruch auf die Reservierung der Termine. Der restliche Betrag wird nach der Ausführung des Auftrags in Rechnung gestellt und ist vor der Auslieferung des Bildmaterials zu zahlen.

5. Der Kunde hat das Recht, bis zu einem Monat vor dem im Vertrag angegebenen Hochzeitstermin nach Maßgabe der folgenden Bestimmung von diesem Vertrag zurückzutreten. Maßgeblicher Zeitpunkt für die wirksame Erklärung des Rücktritts ist der Eingang einer schriftlichen Erklärung per Post an die Post Adresse des Fotografen.

Eingang der Rücktrittserklärung:

  • bis zu 6 Monate vor Buchungstermin: Die Anzahlung wird einbehalten.

  • bis zu 3 Monate vor Buchungstermin: 50 % des Preises des jeweils gebuchten Hochzeitspaketes.

  • bis zu 1 Monat oder kürzer vor Buchungstermin: 75% des Preises des jeweils gebuchten Hochzeitspaketes.

5. Rechte an der fotografischen Arbeit

1. Dem Fotografen steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos zu. Urheberrechte sind laut Urheberrechtsgesetz nicht übertragbar.

2. Der Kunde erwirbt an den Fotos die Nutzungsrechte für den nicht kommerziellen Gebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für nicht kommerzielle Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet und erfordert eine schriftliche Zustimmung des Kunden. Eigentumsrechte werden nicht übertragen.

 

6. Datenlöschung und Speicherdauer

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass die Onlinegalerie nur bis 12 Monate nach der Auslieferung der Fotos erreichbar ist. 

 

7.  Anwendbares Recht und Gerichtsstand

1. Auf Verträge zwischen dem Kunden und dem Fotografen ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.

2. Ausschliesslicher Gerichtsstand bildet der Geschäftssitz des Fotografen.

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